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   BGH, 24.06.1974 - II ZR 88/73   

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https://dejure.org/1974,4599
BGH, 24.06.1974 - II ZR 88/73 (https://dejure.org/1974,4599)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1974 - II ZR 88/73 (https://dejure.org/1974,4599)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1974 - II ZR 88/73 (https://dejure.org/1974,4599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweisfälligkeit einer Partei, wenn der Tatrichter auch bei Anwendung des § 287 der Zivilprozessordnung (ZPO) nur die Überzeugung gewinnen kann, der vom Beklagten behauptete Ursachenverlauf sei möglich, aber nicht zumindest überwiegend wahrscheinlich - Beweis des ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.04.1972 - VI ZR 134/71

    Hypothetische Kausalität - Überholende Kausalität - Beweislast

    Auszug aus BGH, 24.06.1974 - II ZR 88/73
    Daher bleibt die Beklagte beweisfällig, wenn der Tatrichter auch bei Anwendung des § 287 ZPO nur die Überzeugung gewinnen kann, der vom Beklagten behauptete Ursachenverlauf sei möglich, aber nicht zumindest überwiegend wahrscheinlich (BGH, Urt. v. 25.4. 72 - VI ZR 134/71, LM BGB § 844 Abs. 2 Nr. 45 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1973 - VI ZR 27/72

    Beweiswürdigung bei Tod eines Unfallopfers aufgrund einer Lungenembolie

    Auszug aus BGH, 24.06.1974 - II ZR 88/73
    Die Beweislast blieb aber dennoch bei der Beklagten, auch wenn das Berufungsgericht insoweit freier gestellt war und den hypothetischen Verlauf der Dinge nicht mit der sonst gebotenen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit feststellen mußte (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 27.2. 73 - VI ZR 27/72, LM ZPO § 287 Nr. 43 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 139/66
    Auszug aus BGH, 24.06.1974 - II ZR 88/73
    Bei der notwendigen Prüfung der Frage, ob die (von der Klägerin pflichtwidrig unterlassene) Einschaltung der Beklagten im Ergebnis zur Aufhebung des Bescheids und zur Abwendung des Schadens geführt hätte, war das Berufungsgericht zwar nicht an die strengen Beweisregeln des § 286 ZPO gebunden, sondern lediglich gehalten, nach § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu entscheiden (BGH, Urt. v. 7.2. 68 - VIII ZR 139/66, NJV 1968, 985).
  • BGH, 15.05.1972 - II ZR 51/71

    Erfüllung der Vertragspflicht, die gesamten Erzeugnisse der Aktionäre an die

    Auszug aus BGH, 24.06.1974 - II ZR 88/73
    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des Senats vom 15. Mai 1972 - II ZR 51/71 - verwiesen.
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